Videokonferenzen

Videokonferenzen

Nutzungsordnung für den Videokonferenzdienst „Jitsi Meet“ des Kreismedienzentrums Rottweil

Stand: 25.01.2021 (in Abstimmung mit dem LAK-Medienverbund Baden-Württemberg

Bitte informieren Sie sich im Vorfeld auf der Homepage des Kreismedienzentrums eingehend über die Rahmenbedingungen des Dienstes „Jitsi Meet„. Die Nutzung des Dienstes „Jitsi Meet“ über die Medienzentren ist ausschließlich für pädagogische und organisatorische Aufgaben im schulischen Kontext erlaubt.

Zugangsdaten der Schule:

  • Organisatoren, die von uns mehrere Accounts für ihre Schule bekommen haben, stellen durch ein schulinternes Verfahren sicher, dass nur befugte Personen die Zugangsdaten erhalten, und können im Missbrauchsfall Auskunft darüber geben, wer diese Zugangsdaten erhalten hat.
  • Die Zugangsdaten der Schule dürfen nicht an Schülerinnen und Schüler weitergegeben werden. Schülerinnen und Schüler dürfen keine eigenen Meetings starten.
  • Bei Geräten (unverwaltet und nicht in eine pädagogische Netzwerklösung über ein individualles Benutzerprofil eingebunden), auf denen Zugangsdaten für Jitsi-Meetings verwendet wurden und die an Schülerinnen und Schüler weitergegeben werden sollen, ist ausnahmslos der Browsercache zu löschen (PC, Notebook, und so weiter) beziehungsweise das Gerät zurückzusetzen (Tablets) – ein Neustart reicht nicht.
  • Ein Missbrauch der Zugangsdaten ist von den Organisatoren der Schule oder einem Accountempfänger umgehend an das Medienzentrum zu melden, damit der Zugang gesperrt wereden kann.

Meetings:

  • Meetings dürfen ausschließlich mit Passwortschutz genutzt werden. Teilen Sie das aktuelle Passwort erst kurz vor dem Meeting den Teilnehmenden mit. Setzen Sie sich bei jedem Start eines Meetings wieder ein Passwort. Alternativ können Sie auch die Lobby-Funktion nutzen.
  • Die Teilnahme an den Konferenzen kann anonym oder unter Verwendung eines Pseudonyms erfolgen. Kamera und Mikrofon können jederzeit ausgeschalten werden. Klarnamen müssen nicht genannt werden. Weisen Sie bei der Einladung zum Meeting die Teilnehmenden darauf hin.
  • Der Organisator (Lehrkraft) beendet unterrichtsbezogene Meetings stets als Letzter. Sollten sich noch andere Teilnehmende im Meeting befinden, werden diese vom Organisator aufgefordert, den Raum zu verlassen oder werden manuell entfernt.
  • Bild-, Ton- und Videoaufzeichnungen von Meetings sind verboten.
  • Das Mithören von Meetings durch Dritte und damit auch die Nutzung in öffentlich zugänglichen Räumen, zum Beispiel ÖPNV, Warteräumen und Läden ist untersagt.

Innerhalb der Schule empfehlen wir, eine pädagogische Nutzungsordnung für Lehrkräfte und Schüler/innen, die Jitsi-Meet nutzen wollen, zu erstellen. Die Inhalte dieser Nutzungsbedingungen sind mit aufzunehmen.