Benutzerordnung

Benutzer­ordnung

BENUTZERORDNUNG & VERLEIHBEDING­UNGEN

1. Das Kreismedienzentrum Rottweil verleiht verschiedene Medien an alle im Dienstbereich des Kreismedien­zentrums Rottweil liegenden Schulen sowie anerkannte Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung. Sämtliches Film-Bild-Ton-Material, das für Zwecke der Schule und zur Erziehungs- und Bildungsarbeit in der Jugend- und Erwachsenenbildung vorgesehen ist, darf in öffentlichen, aber nicht gewerblichen Veranstal­tungen vorgeführt werden.

2. Der Verleih an öffentlichen Schulen und Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung erfolgt kostenlos. Alle anderen Interessenten erhalten DVDs, Videos, Filme, Bildreihen, Software und Tonträger gegen Gebühren, die nach der amtlichen Gebührenordnung erhoben werden.

3. Bestellungen müssen die Anschrift der Institution, den Namen des Entleihers, die Kenn-Nummer des Mediums sowie Einsatzzeit und Unter­schrift enthalten. Bestellungen an das Landesmedienzentrum können nur berücksichtigt werden, wenn sie an das zuständige Kreis­medienzentrum gerichtet sind.

4. Die Anerkennung der Verleih­bedingungen erfolgt mit der Aufgabe der Bestellung.

5. Gerne können Sie Medien auch online bei uns bestellen. Die notwen­digen Zugangsdaten bekom­men Sie vom Kreismedienzentrum.

6. Bei schriftlicher Bestellung erfolgt die Zusage auf Anforderung des Bestellers. Bei der Internet-Bestellung ist die Verfügbarkeit sofort ersichtlich.

7. Wünscht ein Entleiher den postalischen Versand, so erfolgt dieser frei.

8. Die Rückgabe hat entweder persönlich oder durch die Post, vom Entleiher freigemacht, zu erfolgen. Die Verlängerung der Einsatzzeit ist nur mit Zustimmung des Verleihs möglich. Sie ist rechtzeitig vor dem festgelegten Rückgabetermin einzuholen.

9. Die digitalen Medien (Software, DVD) dürfen nicht zerkratzt werden.

10. Es besteht ein Kopier- und Vervielfältigungsverbot für alle entliehenen Medien.

11. Die Haftung des Entleihers erstreckt sich auf Schäden und Verluste jeder Art, auch einzelner Teile, beginnend mit der Überlassung und endend mit der Rückgabe des Leihgutes. Ebenso übernimmt er die Haftung für Schadensersatzan­sprüche von Nachentleihern, die durch die Nichteinhaltung der Verleihbedingungen entstehen.

12. Säumnisgebühren können bei Terminüberschreitungen pro Tag und Entleihung bis zu 2,50 € auch von Entleihern, die von den Gebühren befreit sind, erhoben werden. Maßgebend ist hierfür der Tag der persönlichen Rückgabe beziehungs­weise das Datum des Poststem­pels. Hinzu kommen noch anfallende Porto- und Verwaltungskosten.

13. Für Vorführungen eventuell fällig werdende GEMA-Tantiemen sind durch den Verleih nicht abgegolten. Sie sind gegebenenfalls durch den Veranstalter mit der GEMA abzurechnen.

14. Großbildprojektoren (Beamer) stehen den Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung gegen Entrichtung einer Lampen­gebühr zur Verfügung. Alle anderen Entleiher erhalten Geräte nur gegen Gebühren, die nach der amtlichen Gebühren­ordnung des Kreismedien­zentrums erhoben werden.

15. Die wiederholte Nichteinhaltung der Verleihbedingungen führt zum Ausschluss vom Verleih.

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Rottweil.

17. Der Verleih an Privatpersonen ist auf Anfrage möglich!